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   OLG Hamm, 05.04.2019 - 11 U 83/15   

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https://dejure.org/2019,12204
OLG Hamm, 05.04.2019 - 11 U 83/15 (https://dejure.org/2019,12204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2019 - 11 U 83/15 (https://dejure.org/2019,12204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2019 - 11 U 83/15 (https://dejure.org/2019,12204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soldat als Notfallpatient; ziviles Krankenhaus; truppenärztliche Versorgung

  • rechtsportal.de

    Haftung des Trägers eines Krankenhauses wegen angeblicher Behandlungsfehler bei der Notfallversorgung eines Bundeswehrsoldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Soldaten auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2019 - 11 U 83/15
    Ein solcher Fehler in der Befunderhebung kann zur Folge haben, dass der behandelnde Arzt bzw. der Klinikträger für eine daraus folgende objektiv falsche Diagnose und für eine der tatsächlich vorhandenen Krankheiten nicht gerecht werdende Behandlung und deren Folgen einzustehen hat (vgl. nur BGH, VersR 2003, S. 1256).
  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2019 - 11 U 83/15
    Denn maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob einem Arzt ein Diagnosefehler vorzuwerfen ist, sind nicht die nachträglich gewonnenen Erkenntnisse, sondern allein, ob der Arzt nach den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs gebotenen therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BGH, VersR 1988, S. 293).
  • BGH, 29.02.1996 - III ZR 238/94

    Amtspflichten bei ärztlicher Behandlung eines Soldaten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2019 - 11 U 83/15
    Dies ändert nichts daran, dass im Falle fehlerhafter Behandlung durch die hinzugezogenen Ärzte die Behandlung des Soldaten im Rahmen staatlicher Gesundheitsfürsorge erfolgt ist und der Soldat, der nicht Vertragspartner geworden ist, daher die Ansprüche gemäß §§ 81a ff SVG gegen den Dienstherrn geltend machen kann, da auch in diesem Fall die gesundheitlichen Nachteile der fehlerhaften Behandlung eine Wehrdienstbeschädigung darstellen (vgl. BGH, NJW 1996, S. 2431; OLG Brandenburg, VersR 2001, S. 1428).
  • OLG Schleswig, 06.06.2014 - 4 U 103/12

    Fehlerhafte Behandlung eines Soldaten im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung:

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2019 - 11 U 83/15
    Aus diesem Grunde entsteht bei der Notfallbehandlung eines Soldaten ohne vorherige Einweisung durch den Truppenarzt ein privatärztliches Behandlungsverhältnis zwischen Patient und dem Behandlungsträger (so zutreffend in einem vergleichbaren Fall OLG Schleswig, GesR 2014, S. 667).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2000 - 1 U 18/99

    Hoheitlicher Charakter als Amtshaftungsgrundlage in Fällen truppenärztlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2019 - 11 U 83/15
    Dies ändert nichts daran, dass im Falle fehlerhafter Behandlung durch die hinzugezogenen Ärzte die Behandlung des Soldaten im Rahmen staatlicher Gesundheitsfürsorge erfolgt ist und der Soldat, der nicht Vertragspartner geworden ist, daher die Ansprüche gemäß §§ 81a ff SVG gegen den Dienstherrn geltend machen kann, da auch in diesem Fall die gesundheitlichen Nachteile der fehlerhaften Behandlung eine Wehrdienstbeschädigung darstellen (vgl. BGH, NJW 1996, S. 2431; OLG Brandenburg, VersR 2001, S. 1428).
  • BSG, 30.09.2021 - B 9 V 1/19 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - ärztliche Behandlung -

    In aller Regel wird der vom Truppenarzt hinzugezogene Zivilarzt in einem solchen Fall auf Grundlage eines privatrechtlichen Behandlungsvertrags zwischen ihm und dem Bund tätig (vgl OLG Hamm Urteil vom 5.4.2019 - I-11 U 83/15, 11 U 83/15 - juris RdNr 21) .

    Trotzdem bleibt die Behandlung des Bundeswehrangehörigen Bestandteil der kraft öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses von der Bundeswehr zu gewährenden Heilfürsorge (BGH Beschluss vom 29.2.1996 - III ZR 238/94 - juris RdNr 5; OLG Hamm Urteil vom 5.4.2019, aaO; vgl auch BGH Urteil vom 6.7.1989 - III ZR 79/88 - BGHZ 108, 230 - juris RdNr 25; Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 6.6.2014 - 4 U 103/12 - juris RdNr 43; vgl zur Hinzuziehung eines externen Facharztes durch den Anstaltsarzt für die Untersuchung eines Strafgefangenen BGH Urteil vom 26.11.1981 - III ZR 59/80 - juris RdNr 15) .

    Gesundheitsstörungen, die durch Handlungen eines in diesem Rahmen von einem Bundeswehrarzt hinzugezogenen und von einem Soldaten in Anspruch genommenen Zivilarztes verursacht werden, sind grundsätzlich geeignet, eine Wehrdienstbeschädigung iS des § 81 Abs. 1 SVG zu begründen (vgl BGH Beschluss vom 29.2.1996, aaO RdNr 7; OLG Hamm Urteil vom 5.4.2019, aaO) .

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